Zwangsversteigerung auf Mallorca – Immobilien zum Spottpreis
Hinter Krisen verbergen sich oft große Chancen, wie sich soeben auf dem spanischen Immobilienmarkt besichtigen lässt. Denn wer sich dort für Objekte aus Zwangsversteigerungen interessiert, stößt auf unerwartete Schnäppchen. Auf Mallorca beispielsweise werden Objekte aller Liegenschaftssegmente zu Preisen weit unter dem tatsächlichen Marktwert angeboten.
Premiumobjekte zu besten Konditionen
Die preiswerten mallorquinischen Immobilien sind keinesfalls Abschreibungsimmobilien zweiter Wahl, vielmehr handelt es sich um beste Premiumobjekte und -lagen bis hin zum Luxussegment. Vielfach befinden sie sich im Südwesten von Mallorca, der traditionellen Bestlage der Insel. Gehandelt werden sie teilweise für 30 Prozent ihres Verkehrswertes, sodass Käufer eine Top-Villa im Marktwert von bis zu drei Millionen Euro für nur eine Million ersteigern können. In einigen Fällen können die Objekte wenigen Monaten weiterverkauft oder vermietet werden, die Gewinnspannen belaufen sich auf 100 bis 200 Prozent. Einige Banken haben sich auf das Segment spezialisiert und gewähren Kredite auf Versteigerungsobjekte. Deren Auswahl konkurriert absolut mit dem marktüblichen Angebot. Es finden sich Apartments in sehr schöner Wohnlage mit drei Schlafzimmern, Ferienwohnungen, Landhäuser, Golfimmobilien und Luxusvillen mit Hafenzugang und Gästehäusern in erster Meereslinie. Ein weiterer Vorteil kommt hinzu: Die Villen, Wohnungen und Häuser können in den meisten Fällen von den Erwerbern in einem Top-Zustand übernommen werden. Es handelt sich in sehr vielen Fällen um ehemalige Investitionsobjekte, die von Mittel- und Nordeuropäern ursprünglich angeschafft wurden, aber schließlich nicht mehr weiterfinanziert werden konnten. Ihre Inhaber hatten sie zeitweise als Ferienwohnung genutzt, dann gerieten sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten und müssen nun die Zwangsversteigerung hinnehmen. Die Immobilien sind bestens ausgestattet.
Anschaffung von Mallorca Immobilien nur über einen Fachmann
Die Objekte weisen ein exorbitantes Spekulationspotenzial auf, dennoch sollten sie ohne fachmännische Beratung nicht angeschafft werden. Das spanische Immobilien- und Vollstreckungsrecht weist Besonderheiten auf, die man kennen muss. Als wichtigstes Merkmal gilt die weitgehend geringfügige Vollstreckung aus dem ersten Rang. Der Idealfall sieht so aus: Die Kredit gebende Bank vollstreckt das Objekt, dessen Kreditkosten und Resthypothek nahezu getilgt waren. Die Bank will nur die Restschulden erhalten und setzt daher ein niedriges Erstgebot an. Der Meistbietende muss die offene Schuld kaum weit überbieten, um den Zuschlag zu erhalten. Das klingt leicht und lässt die Frage aufkommen, warum es dann nicht eine Menge Interessenten gibt, die schließlich gegenseitig den Ersteigerungspreis in die Höhe treiben. Doch auf den Balearen werden Zwangsvollstreckungen auf eine Weise angekündigt, die für Laien kaum mehr wahrnehmbar erscheint. Das führt dazu, dass es in 90 Prozent aller Fälle tatsächlich nur einen Kaufinteressenten gibt. Dieser ersteigert das Objekt für die offene Bankschuld, die wie erwähnt in günstigen Fällen nur noch 30 Prozent des Verkehrswertes beträgt, und macht damit das Schnäppchen seines Lebens.
Voraussetzungen für die Zwangsversteigerung einer Immobilie auf Mallorca
Wie auch in Deutschland oder anderen Staaten sind bei einer Zwangsversteigerung auf den Balearen 30 Prozent des vom Gericht geschätzten Wertes auf das angegebene Gerichtskonto einzuzahlen. Überweisungen werden nicht akzeptiert, weshalb ein rechtskundiger Fachmann die Transaktion der Sicherheitsleistung vornehmen sollte. Wenn der Ersteigerungsversuch ausnahmsweise fehlschlagen sollte, wird die Sicherheitsleistung in Wochenfrist zurückerstattet. Das anvisierte Objekt ist erfolgreich ersteigert, wenn das eigene Gebot mehr als 70 Prozent des gerichtlichen, gutachterlich ausgewiesenen Schätzwertes beträgt und gleichzeitig das Höchstgebot darstellt. Daneben muss es die erstrangige, zu tilgende Verbindlichkeit abdecken.