Ausschluss von Rechts- und Baumängeln vor dem Immobilienkauf
Die berüchtigte Katze im Sack kauft derjenige, der auf ein Gutachten vor dem Immobilienkauf verzichtet. Gerade besonders werthaltige Liegenschaften und Immobilien sollten auf Rechts- und Baumängel untersucht werden.
Immobilienumschlag auf den Balearen
Der Verkauf von Neubau-Immobilien auf Mallorca, Menorca, Formentera und Ibiza – also allen Balearen-Inseln – ging seit der Finanzkrise des Jahres 2008 kontinuierlich zurück. Attraktive Grundstücke inklusive Baugenehmigung werden ebenso kaum angeboten, weshalb private Investoren und Händler in großem Umfang alles an Bestandsimmobilien aufkaufen, das wertvoll erscheint. Diese Villen stammen zumeist tatsächlich aus zweiter (nicht aus dritter oder vierter) Hand, sie wurden überwiegend seit Ende der 1990er bis Beginn der 2000er Jahre errichtet oder auch grundsaniert. Sie besitzen einen hohen, aktuell noch steigenden Wert, der sich aus ihrer Lage, der Grundstücks- und Gebäudegröße sowie der Ausstattung herleitet. Doch diese Werte garantieren keine Rechts- und Baumängelfreiheit. Angesichts der sehr hohen Ankaufswerte vielfach im Millionenbereich sollten sich Käufer aber dieser Rechts- und Baumängelfreiheit versichern. Solche Garantien liefert ein abschließendes Rechts– und Baumängelgutachten, das vor dem notariellen Ankauf vorliegt.
Der Weg zum Rechts– und Baumängelgutachten
Wenn sich ein Verkäufer und ein Kaufinteressent für eine Immobilie treffen, entsteht vielfach von beiden Seiten Zeitdruck. Diese Eile führt dazu, dass beide Seiten einen Optionsvertrag unterzeichnen, ohne dass der Kaufinteressent das Objekt genügend kennt. Weder die Bausubstanz inklusive eventueller Mängel (es gibt immer Mängel) noch die Rechtssicherheit – also eventuelle Altlasten und Vorkaufsrechte – werden ausreichend betrachtet und gewürdigt. Die sachenrechtliche Situation eines Kaufobjektes ebenso wie die vorliegende Rechtssituation sind jedoch gerade vor Abschluss eines Optionsvertrages sorgsam zu prüfen, und zwar durch beide Seiten. Auch der Verkäufer kann aus Unkenntnis Fehler begehen oder Zusagen treffen, die ihn später teuer zu stehen kommen. Vielfach sind Optionsverträge vorzufinden, über die Fachleute später, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, nur den Kopf schütteln. Bisweilen fehlen alle wichtigen Einzelheiten wie Zustellungsadressen, notarielle Beurkundungstermine (welche für die genaue Optionsfrist maßgebend sind) oder Schadenersatzklauseln. Auch ein Grundstück muss gründlich auf eventuelle Belastungen geprüft werden. Dies können Hypotheken, Pfändungen, Eigentümergemeinschaftsschulden, Pacht-, Miet- oder Wegerechte sein. Rechtsmängel sind einem Objekt jedoch nicht anzusehen, es sind die typischen „versteckten Mängel“, auf die Verkäufer und Makler eigentlich bei der Besichtigung hinweisen müssen. Daher bietet sich hier die Beauftragung eines Rechtsanwaltes an, um eine so umfangreiche Investition nicht zum Albtraum werden zu lassen. Zur Prüfung gehört unter anderem, ob alle Gebäudeteile legalisiert wurden, beispielsweise ein Anbau oder ein externer Pool. Teilweise ist festzustellen, dass Teile von Kaufobjekten noch nicht im Eigentumsregister vermerkt wurden. Es gibt sogar Fälle, in denen die essenzielle final de obra (Baubeendigungsbescheinigung) noch nicht notariell erklärt wurde. Zu dieser rechtlichen Überprüfung kommt die Überprüfung der Bausubstanz.
Welche Baumängel können entscheidend sein?
Für die langlebige Qualität eines Gebäudes ist die Ausführung der Bauarbeiten bei der Erstellung entscheidend.
Auf Mallorca sind die typischen Fehlerquellen:
- salzhaltiger Mauermörtel
- fehlender Feuchtigkeitsschutz
- Verwendung ungeeigneter Materialien (dichte Anstriche)
- undichte Zisternen und Abwasserleitungen
- mangelhafte Wärmedämmung mit dem Risiko von Schimmelbildung
Um diese Mängel aufzudecken, ist modernste Messtechnik erforderlich. Schimmel kann so im Vorfeld erkannt werden, er weist auf die Baumängel ohne jeden Zweifel hin. Wenn diese festzustellen sind, kann der Kaufpreis gemindert oder bei schon gezahltem Preis eine erhebliche Summe in Relation zur Schadensbehebung zurückverlangt werden. Auch schließen Käufer mit dem Baumängelgutachten kostspielige Folgeschäden aus. Ein wichtiger Punkt dürfte sein, dass der Kapitalanleger anschließend über eine zertifiziert mängelfreie Immobilie verfügt.