Risiko beim Erwerb von Immobilien auf Mallorca

Risikocheck beim Immobilienkauf auf Mallorca

Hier haben wir einige Punkte für Ihre Spanien-Immobilie zusammengetragen, die für einen Risikocheck vor dem Kauf der Immobilie beachtet werden sollten. Neben den lukrativen Chancen eines Immobilieninvestments auf Mallorca oder in Spanien tut ein Käufer oder Investor gut daran, folgende rechtlichen Fragen und Grundlagen vorab zu klären , um nach der Notarisierung kein blaues Wunder zu erleben.

Für weitere Fragen zu „Immobilien Mallorca“ schicken Sie uns gerne eine Nachricht:

1. Ob Altbau oder Neubau – gibt es für den aktuellen Wohn- und Bauzustand die entsprechenden Baugenehmigungen und zugehörigen Bewohnbarkeitsgenehmigungen?
2.. Bei einer Immobilie in 1 . Meereslinie ist die zu beachten, ob die sich in Küstennähe befundene Immobilie mit dem Küstenschutzgesetz harmoniert?
3.  Wer auf Mallorca Immobilienbesitz anstrebt und sein eigenes Haus bauen möchte, der sollte vor dem Kauf eines Grundstückes, welches noch unbebaut ist, ein gültiges Bebaubarkeitszertifikat anfordern.. Die Genehmigung für die Bebaubarkeit des Grundstücks ist nur begrenzt gültig. Sie verfällt bei verschlepptem Baubeginn und muss eventuell abermals beantragt werden.
4. Sie möchten die zu kaufende Immobilie verändern, renovieren oder umbauen? Falls Sie diese Arbeiten schon vor dem Kauf Ihrer Immobilie im Auge haben, sollten Sie im zuständigen Rathaus die Zulässigkeit dieser Plan- und möglicher Bauänderungen prüfen lassen. Oftmals sind sogar für die Erneuerung des Fussbodens oder ein Ausbau des Kellers genehmigungspflichtig.
5. Achtung vor Altlasten! Wenn die Immobilie in einer spanischen Gesellschaft eingebunden ist, sollten Sie die Steuerbescheide zur verkaufenden Immobilie und eventuell die Zahlungsbelege für die letzten fünf Jahre verlangen. Der neue Immobilienbesitzer haftet auch nach dem Immobilienkauf für die Lasten aus dieser Zeit, dazu zählen ebenso Telefon, Wasser, Gas & Strom.
6. Sind die Anschlüsse für Strom, Wasser und Telefon? Wenn ja, lassen Sie sich die schuldenfreie Übertragung quittieren, denn eine spätere Erschließung kann immense Kosten hervorrufen..
7.   Ist die zu kaufende Mallorca Immobilie festvermietet oder als Kurzeit Feriendomizil in Betrieb gewesen. Wenn ein fester Mieter in der Immobilie residiert, dann kann er aufgrund des starken Mieterschutzes in Spanien oft nur mit einer hohen Abstandszahlung aus der Immobilie entfernt werden.
8. Eine umfassende Gewährleistung und entsprechenden Schadensersatz finden Sie in Spanien nur bei verdeckten Mängeln – aus diesem Grund ist die Beauftragung eines Sachverständigen äusserst sinnvoll.