Steuerparadies – Mallorca ist nicht Zypern
Wer in Spanien oder Mallorca Immobilien kaufen möchte, sollte sich vorab über die differenzierten Steuergesetze informieren und bestenfalls einen Steuerberater auf Mallorca hinzuziehen. Insbesondere, wenn Sie ein nicht-residenter Immobilienkäufer oder Immobilienbesitzer sind, sollten Sie über die verschiedenen Steuerregelungen für den Immobilienerwerb und Immobilienverkauf in den jeweiligen autonomen Regionen informiert sein.
Resident oder Nicht-Resident: Immobilien Steuer auf Mallorca fällt an!
Obwohl Spanien ein Zentralstaat ist, haben die unterschiedlichen Regionen teilweise eine von Madrid unabhängige Finanzverwaltung, die ihrerseits wieder in Unterbehörden in den autonomen Gemeinden und Regionen aufgeteilt ist. Die Steuergesetze werden in Madrid auf parlamentarischer Ebene beschlossen und festgelegt, jedoch gibt es punktuell gravierende Unterschiede bei der Steuer Bemessungsgrundlage und beim Steuersatz und dessen Höhe in den verschiedenen autonomen Regionen.
Aufgepasst beim Immobilienkauf – Steuern für Nicht-Residente Immobilienbesitzer.
Wer in Spanien Immobilien kauft, sollte sich im klaren sein, dass die spanische Bürokratie nicht wie die deutsche funktioniert und so miteinander vernetzt ist – die spanische Gelassenheit macht das übrige, um auch disziplinierte Menschen ab und an zu frustrieren. Daher sollte von vornerein über die entsprechende steuerliche Regelung beim Immobilienwerb nachgedacht werden, damit beim Immobilienkauf keine Überraschungen auftreten. Dazu gehört vor allem die Erbschaftsregelung hinsichtlich der spanischen Erbschaftssteuer für zukünftige Immobilien-Erben auf Mallorca. Hierzu ist die Beauftragung eines Steuerberaters sinnvoll, wenn auch nicht zwingend.
Immobilie auf Mallorca kaufen und Steuern sparen
Wer auf Mallorca Immobilien kaufen möchte, der weiss die ideale Lage der Insel im Mittelmeer zu schätzen. Nur 2 Stunden Flugzeit von den meisten deutschen Flughäfen liegt die Baleareninsel mit ganzjährig vorzüglichen Klimabedingungen vor Barcelona als Top Immobilienstandort für Immobilienkäufer in Spanien. Auch wenn die Krise Mallorca getroffen hat, ist die Exklusivität Mallorcas für internationale Vermögende und unabänderbare Ressourcen Knappheit der Insel dafür verantwortlich, dass die Immobilienpreise im Luxussegment relativ stabil geblieben sind und wagemutigen Investoren aktuell lukrative Investments beschert. Dennoch sollte beim Immobilienkauf in Spanien oder Mallorca auf mögliche Steuernachteile und Risiken geachtet werden und diese mit professioneller Unterstützung geprüft werden.
Die spanische Umsatzsteuer muss beim Kauf einer Immobilie an den Immobilienverkäufer gezahlt werden, welcher diese an das spanische Finanzamt direkt abführt. Sollte kein Ersterwerb einer Immobilie in Spanien vorliegen ( diese fällt beim Immobilienersterwerb von einem spanischen Bauträger an), sondern eine Bestandsimmobilie erworben werden, dann ist die spanische Grunderwerbsteuer für Immobilien an das spanische Finanzamt zu zahlen – mit einer Frist von 30 Tagen nach Notarisierung und Datum des Immobilienerwerbs.
Autonome Regionen in Spanien mit eigenen Steuergezetzen beim Immobilienkauf.
Die IVA oder auch Umsatzsteuer wird in der für die Immobilie zuständigen Finanzbehörde abgeführt und nach Madrid an die Zentralregierung weitergeleitet.
Die sogenannte ITP ist eine lokale Steuer und wird von den autonomen Regionen Spaniens festgelegt.
ITP Steuersatz auf den Balearen:
300.000 EUR – 500.000 EUR 8% des Immobilienwertes
500.000 EUR – 700.000 EUR 9& des Immobilienwertes
ab 700.000 EUR fallen 10% des Schätzwertes als regionale ITP Steuer an.
Die sogenannte Stempelsteuer „Actos Jurídicos Documentados“ (AJD) fällt beim Kauf der Immobilie von einem spanischen Bauträger auf Mallorca an, wenn damit eine Umsatzsteuerpflichtiger Erwerb stattgefunden hat.
Die Registerkosten und Notarkosten, die etwa 0,7% des beurkundeten Kaufpreis betragen, sind in beiden Fällen direkt beim Notar zu zahlen und werden vom Notar bei der Notarisierung der Kauf Escritura einbehalten.