Ferienvermietung legal auf Mallorca durchführen
Auf der Hauptinsel der Balearen werden Ferienvermietungen allmählich zu einem brisanten Rechtsthema. Der Hintergrund: Die Behörden decken immer mehr Ferienvermietungen auf ungesetzlicher Grundlage auf und belegen diese mit horrenden Strafen. Eine Task-Force des Tourismusministeriums untersucht die Fälle und geht dabei sehr effizient vor. Täglich decken die Sonderermittler neue Fälle auf, indem sie sämtliche Angebote in Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen und natürlich auch online durchforsten.
Was ist bei Ferienvermietungen auf Mallorca legal?
Die Vermieter müssen sich aus juristischen, touristischen, planungstechnischen und natürlich steuerlichen Gründen in das offizielle Ferienvermietungsregister eintragen lassen, bevor sie ihre Apartments und Fincas als Ferienwohnung anbieten dürfen. Ansonsten drohen empfindliche Strafen, die bei 50.000 Euro und auch bei 180.000 Euro liegen können. Die Ferienvermieter müssen also das Antragsverfahren für eine Ferienvermietungsgenehmigung mit dem anschließenden, legalisierenden Eintrag in das Ferienvermietungsregister wohl oder übel durchlaufen. Dieses Verfahren wurde neu geregelt, wer es überstanden hat, darf anschließend legal vermieten. Allerdings liegt die Fehlerquote bei den Antragstellern relativ hoch, Dokumente werden zudem schlecht oder nicht vorbereitet, sodass es zu vielfachen Ablehnungen kommt. Aktuell (Sommer 2013) sind die Übergangsregelungen genau zu beachten, die zur vorläufigen Verwaltungsvorschrift Nummer 13/2011 erlassen wurden.
Herstellung von Rechtssicherheit bei Ferienvermietungen auf Mallorca
Damit eine Ferienvermietung genehmigt und damit legalisiert wird, empfiehlt sich das Hinzuziehen eines vor Ort tätigen, erfahrenen Rechtsbeistands. Dieser beauftragte Fachmann prüft im Hinblick auf absolute Rechtssicherheit auch die juristischen Voraussetzungen der zuständigen Gemeinde, in der das Anwesen liegt. Er wird beispielsweise den Bescheid einholen, der die Einwidmung des Grundstücks in den aktuellen Flächennutzungsplan belegt. Antragsteller auf Ferienvermietungen reichen folgende Dokumente ein:
- Ausweiskopien des Eigentümers (der Eigentümer) des Anwesens
- Steueraufkleber beziehungsweise NIE-Zertifikate der Eigentümer
- Kopie der Ankaufsescritura
- Bankauszug, der die IBI-Abbuchung belegt (gemeindliche Grundsteuer), hier muss der Katasterwert verzeichnet sein
- Pläne des Hauses, auch eine selbst angefertigte Skizze genügt
- einen Fragebogen mit Antworten auf acht weitere Fragen zur Beschaffenheit der Immobilie
Ein beauftragter Fachmann kann alle weiteren Dokumente einholen, die nötig sind, um Ferienvermietung legal auf Mallorca zu betreiben. Er reicht sie mit dem Antrag zusammen bei der Tourismusbehörde ein. Schon mit der Antragsstellung muss ein Indiz geschaffen werden, dass die spätere, fortlaufende Vermietung absolut korrekt und legal ablaufen wird. Die Genehmigung könnte sonst verweigert werden. Da hierbei wirtschaftliche Einbußen drohen, die illegale Vermietung jedoch mit den oben genannten horrenden Strafen bedroht ist, muss den Vermietern zu einer zeitnahen Antragstellung dringend geraten werden. Ein lokaler Immobilienmakler hilft ebenfalls bei der Beantragung einer Lizenz für die legale Ferienvermietung auf Mallorca.